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Suchtmittelkonsum bei Menschen mit geistiger Behinderung war lange Zeit kein Thema in der Behinderten- und Suchthilfe. Hinweise aus beiden Arbeitsbereichen deuten jedoch darauf hin, dass diesem Thema eine größere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss als bisher.
Im Rahmen der Ambulantisierung ziehen in den letzten Jahren immer mehr Menschen mit geistiger Behinderung aus vollstationären Einrichtungen (wie z.B. Wohnstätten, Außenwohngruppen) oder aus ihrem Elternhaus in weniger umfassend betreute Wohnformen wie z.B. das ambulant betreute und unterstützte Wohnen. In dieser Wohnform bekommen die Nutzer in der Regel deutlich weniger Unterstützung als im stationären Wohnbereich. Durch die erwartete Selbstständigkeit steigen die Anforderungen an die Nutzer durch die Zunahme der Aufgaben, die allein oder mit weniger Unterstützung bewältigt werden müssen, deutlich an. Neben der kompletten Haushaltsführung (Kochen, Waschen, Putzen) muss ebenso der Umgang mit Geld, Behörden und der arbeitsfreien Zeit erlernt oder gefestigt werden. Wurde bisher die Freizeit schwerpunktmäßig durch Angehörige oder Mitarbeiter aus dem stationären Wohnen organisiert und begleitet, sieht sich der Nutzer des ambulanten Wohnens für den größten Teil seiner Freizeit auf sich selbst gestellt.
Zur Bewältigung aller Anforderungen werden (neue) Handlungs- und Bewältigungsstrategien gebraucht. Bei der Entwicklung dieser Strategien orientieren sich Menschen mit geistiger Behinderung auch an Menschen ohne Behinderungen.
Viele Menschen mit geistiger Behinderung verfügen über unzureichend entwickelte kommunikative Kompetenzen. Diese Kompetenzen sind u.a. erforderlich um Wünsche und Bedürfnisse zu äußern. Hinzu kommt, dass diese Personengruppe häufig über eingeschränkt entwickelte Kulturtechniken (wie Lesen und Schreiben) sowie Fähigkeiten der Kontaktaufnahme und –pflege verfügt. Dadurch werden Entwicklung und Pflege von Freizeitinteressen sowie Gestaltung der arbeitsfreien Zeit deutlich erschwert. Der begrenzte finanzielle Spielraum lässt die Nutzung von Angeboten zur Freizeitgestaltung nur eingeschränkt zu. Hierdurch bedingt steigt insgesamt das Risiko der Vereinsamung.
Durch die veränderte Wohnform gewinnen Menschen mit geistiger Behinderung einerseits an Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Andererseits nehmen in Folge dessen auch Risiken, die entstehen können durch mehr Freiheit und Unabhängigkeit, zu. Ein sehr ernst zu nehmendes Risiko ist die Entwicklung von Suchtmittelkonsum. Denn alkoholische Getränke und Zigaretten sind überall zu erwerben. Außerdem wird in der Gesellschaft akzeptiert, dass zu allen Tageszeiten und unterschiedlichsten Anlässen Alkohol konsumiert wird und Zigaretten geraucht werden. Dieses Konsumverhalten sowie die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Suchtmittel werden von Menschen mit geistiger Behinderung wahrgenommen.
Auch Menschen mit geistiger Behinderung rauchen und trinken Alkohol. Des Weiteren haben sich in dieser Personengruppe Probleme in Folge von Suchtmittelkonsum manifestiert. Allerdings liegen keine genauen Daten vor, wie viele Menschen mit geistiger Behinderung Suchtmittel konsumieren, welche Suchtmittel sie benutzen und wie sich dieser Konsum auf ihre Gesundheit auswirkt.
Wenn nun (gesundheitliche) Probleme in Folge von Suchtmittelkonsum entstanden sind, wird medizinische sowie therapeutische Hilfe notwendig. Allerdings deutet einiges darauf hin, dass es für diese Personengruppe schwierig ist, auf therapeutische Hilfen zurück zu greifen. Bislang scheint es in NRW nur wenige Hilfeangebote, die sich an den Bedarfen für Menschen mit geistiger Behinderung orientieren, zu geben.
Hilfeangebote werden in der Regel erst dann entwickelt und eingerichtet wenn nachweislich Bedarf besteht. Bislang gibt es in NRW weder gesicherte Daten über Suchtmittelkonsum von Menschen mit geistiger Behinderung noch über Folgeprobleme die aus diesem Konsum entstanden sind. Um eventuelle Bedarfe für Menschen mit geistiger Behinderung und Suchtmittelproblematik zu ermitteln wurde das „Modellprojekt Vollerhebung Sucht und geistige Behinderung“ konzipiert.
Im „Modellprojekt Vollerhebung Sucht und geistige Behinderung“ soll ermittelt werden
Des Weiteren soll untersucht werden, ob bzw. wo es bereits Hilfeangebote für Menschen mit geistiger Behinderung und Suchtproblematik in NRW gibt.
Die Untersuchung der Prävalenz von Suchtmittelkonsum bei Menschen mit geistiger Behinderung erfolgt im Rahmen einer Vollerhebung. In dieser Vollerhebung werden alle Einrichtungen der Behindertenhilfe und Suchthilfe in NRW befragt. Hierdurch können valide sowie aussagekräftige Daten ermittelt werden, die Aufschluss darüber geben, in wieweit Suchtmittelkonsum in dieser Personengruppe vorkommt und welche Auswirkungen dieser Konsum aufweist. Die Ergebnisse dieser Vollerhebung können genutzt werden um, bei nachweislichem Bedarf, bedarfsorientierte Hilfeangebote für Menschen mit geistiger Behinderung und Suchtmittelkonsum zu entwickeln.
Zusätzlich zur quantitativen Befragung werden mit einer kleinen Gruppe von Menschen mit geistiger Behinderung Interviews geführt.
Die Vollerhebung wurde als quantitative Befragung online im Zeitraum vom 15. Januar bis 15. März 2011 anonym durchgeführt. Auf Grund der erfreulich hohen Beteiligung wird die Auswertung der Daten einige Monate in Anspruch nehmen.
Während des Modellprojektes werden ermittelte, bereits bestehende Hilfeangebote in einer Internetdatenbank erfasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Das Modellprojekt dauert von Oktober 2009 bis Juni 2013.
Es ist bei der AWO, Unterbezirk Ennepe-Ruhr, in Gevelsberg angesiedelt. Die AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr bietet für Menschen mit Behinderungen Wohn- und Arbeitsplätze an. Des Weiteren verfügt der Unterbezirk EN über Suchtberatungsstellen.
Damit im Modellprojekt realitätsnahe und praxisorientierte Ergebnisse ermittelt werden können, werden Mitarbeiter aus den jeweiligen Arbeitsfeldern bei der Entwicklung der Fragestellungen involviert.
Projektleiterin ist Marja Kretschmann-Weelink, Pädagogin und Sozialtherapeutin. Sie hat im Modellprojekt „Menschen mit geistiger Behinderung und Alkoholproblematik“ Erfahrungen mit Menschen mit geistiger Behinderung, die Suchtmittelkonsum aufweisen, gesammelt sowie präventive Maßnahmen für diese Zielgruppe entwickelt und erprobt.
Damit forschungsrelevante Anforderungen erfüllt werden wird das Modellprojekt wissenschaftlich begleitet. Dies geschieht durch Prof. Dr. Dr. Martin Hörning, Professor an der Katholischen Hochschule NRW Abteilung Paderborn.
Prof. Hörning begleitete bereits das Modellprojekt „Menschen mit geistiger Behinderung und Alkoholproblematik“.
Das Modellprojekt wird durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördert.
Ansprechpartnerin:
Marja Kretschmann-Weelink
projekt.sucht-behinderung@awo-en.de
Tel. 0251-92431174
Mobil: 0171-7690471
weitere Informationen unter www.geistige-behinderung-und-sucht.de