Zentrum für Interdisziplinäre Frühförderung und Heilpädagogik (IFF)
Neuenlander Straße 1
58285 Gevelsberg
rabe@awo-en.de
Telefon 0 23 32 / 95 48 10
Fax 0 23 32 / 95 48 12
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Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung, zu früh geborene Kinder oder Kinder mit einer Behinderung, die nicht nur eine pädagogische Förderung benötigen, sondern gleichzeitig auch eine therapeutische Behandlung, können jetzt in der AWO-Frühförderung alle Leistungen aus einer Hand und unter einem Dach als so genannte Komplexleistung Frühförderung erhalten.
In den RaBe-Stellen Gevelsberg, Herdecke und Hattingen bietet das interdisziplinäre Team für Kinder aus dem ganzen Ennepe-Ruhr-Kreis neben Heilpädagogik jetzt auch Physiotherapie (Krankengymnastik), Ergotherapie und Logopädie/Sprachtherapie als medizinisch-therapeutische Leistungen an. Neu ist daran vor allem, dass durch die räumliche Nähe und die Arbeit im Team vor Ort eine enge interdisziplinäre Kooperation von Pädagogen und Therapeuten und damit eine qualitativ bessere Abstimmung der einzelnen Maßnahmen aufeinander möglich werden. Gleichzeitig erhalten die betroffenen Eltern eine umfassende Beratung, in die jetzt auch die Psychologin Anne Meisborn einbezogen werden kann, die das RaBe-Team seit dem 1.10. verstärkt. Eine ganz wesentliche Neuerung im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung ist die Mitarbeit eines Arztes. Dr. Michael Meusers, Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke, verantwortet ab sofort die medizinische Diagnostik und Betreuung in den drei RaBe-Frühförderstellen und wird insbesondere im Rahmen der sog. „Eingangsdiagnostik“ tätig werden.
Familien, die die neue Komplexleistung Frühförderung für ihr Kind in Anspruch nehmen wollen, können sich direkt mit den drei RaBe-Stellen in Verbindung setzen. Zunächst wird mit dem für das jeweilige Kind zuständigen Kinderarzt oder niedergelassenen Arzt abgeklärt, ob die Eingangsdiagnostik erfolgen soll. Mit einem entsprechenden Rezept kann dann im RaBe-Zentrum eine umfassende pädagogisch-psychologische und medizinische Abklärung erfolgen, in die bei Bedarf auch die therapeutischen Fachkräfte einbezogen werden. Grundlage der Diagnostik können zudem bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse etwa von Sozialpädiatrischen Zentren und Kliniken sein. Im Anschluss erstellen alle an der Diagnostik Beteiligten gemeinsam einen ganz individuellen Förder-und Behandlungsplan, dessen Ergebnis mit den Eltern besprochen wird. Ergibt sich dabei die Notwendigkeit der Komplexleistung Frühförderung, können die Eltern über das RaBe-Zentrum einen Antrag auf Kostenübernahme an das örtliche Sozialamt stellen. Von dort erfolgt dann nach einer Prüfung des Förder- und Behandlungskonzeptes auf Kreisebene auch die Kostenzusage.
Mit diesem neuen Verfahren soll der Weg zur Frühförderung für betroffene Familien vereinfacht werden. Sie brauchen notwendige Leistungen nicht mehr bei mehreren Kostenträgern zu beantragen und brauchen keine Heilmittelverordnung mehr. Die Komplexleistung Frühförderung wird gemeinsam von den Städten als Sozialhilfeträgern und den Krankenkassen finanziert, die Eingangsdiagnostik nur von den Kassen. Die neue Form der Frühförderung kann beantragt werden für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt. Gesetzliche Grundlage der Neuregelung ist das SGB IX.
Wenn sich bei Kindern während der Diagnostikphase herausstellt, dass sie keine Komplexleistung benötigen und eine heilpädagogische Förderung ausreicht, können sie diese auch bei RaBe erhalten.
Das RaBe-Zentrum ist darüber hinaus im EN-Kreis eingebunden in ein Netzwerk mit Familienzentren, Bündnissen für Familien, es kooperiert mit niedergelassenen Praxen und
Die drei „RaBe“-Frühförderstellen („Rat und Begleitung“) in Herdecke, Hattingen und Gevelsberg, die in diesem Jahr auf ein 30jähriges Bestehen zurückblicken können, betreuen zwischen 200 und 230 Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, auch viele Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Das Team mit jetzt 19 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hofft, mit dem veränderten Angebot die Qualität der Frühförderung weiter zu verbessern. Insbesondere den betroffenen Kindern soll noch frühzeitiger der Zugang zu Förderung und Behandlung, zu einer ganzheitlichen Entwicklungsförderung eröffnet werden, gleichzeitig den Eltern der zu Beratung und Unterstützung im Sinne einer Begleitung. Auch wenn nur der Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung besteht, sollte eine umfassende Abklärung erfolgen. Das SGB IX betont den Aspekt der Prophylaxe, die neuesten Ergebnisse der Hirnforschung belegen einmal mehr, wie wichtig und prägend die frühe Entwicklung und wie wichtig eine möglichst früh ansetzende Förderung im Bedarfsfall sind.
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Peter Albers, Leitung Frühförderung, Neuenlanderstr. 1, 58285 Gevelsberg,
Tel.: 02332-954 810 Mail: rabe@awo-en.de