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Kindeswohl

Weltkindertag

Zwischen der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ennepe-Ruhr und den Jugendämtern des Ennepe-Ruhr- Kreises gibt es eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII.

Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund.

Für Kinder, die in unseren Einrichtungen in ihrem Verhalten oder Erscheinungsbild auffällig sind, und die Fachkräfte vor Ort eine Vernachlässigung, körperliche- oder seelische Mißhandlung oder einen Mißbrauch vermuten, sind bei uns klare Abläufe festgelegt.

Hilfe können sich die Fachkräfte vor Ort bei der Kinderschutzfachkraft holen.

Gespräche mit den Mitarbeitern, Eltern, Kindern und Jugendlichen, sowie individuelle Unterstützungen werden über die Kinderschutzfachkraft geleistet.

Sollten angebotene Hilfen nicht ausreichen oder von den Eltern wahrgenommen werden und ist von einer Gefahr für das Kind auszugehen, so wird das zuständige Jugendamt eingeschaltet.

Für die Kindertageseinrichtungen der AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr ist als Kinderschutzfachkraft Heike Wallis- van der Heide zuständig.

Für die Offenen Ganztagsschulen der AWO, unsere KinGs, ist Anke Sichelschmidt als Kinderschutzfachkraft benannt und für den Bereich der Familienpflege, Agnes Monshausen.

Alle drei sind zertifizierte Kinderschutzfachkräfte.



 

 

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