AWO-Familienpflege
Agnes Monshausen
Mühlenstraße 5
58285 Gevelsberg
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Fax 0 23 32 / 55 31 89
familienpflegedienst
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Es gibt unterschiedliche Finanzierungen für die Familienpflegeeinsätze.
Bei den Krankenkassen und den Rentenversicherungen heißt die Familienplfege "Haushaltshilfe". Sie kann nach Notwendigkeit und familiären Gegebenheiten bis zu maximal acht Stunden am Tag gewährt werden.
Der Gesetzgeber verlangt bei Zahlungen im Gesundheitsbereich eine Zuzahlung von 10% der Kosten, mindestens 5 € höchstens 10 € am Tag.
Diese Zuzahlung entfällt bei Leistungen wegen Schwangerschaft oder Geburt.
Bei Einsätzen im Verantwortungsbereich der Jugendhilfe, z.B. bei Überforderungen in der Familie kann einzelfallbezogende Hilfen die Grundlage für die Familienpflegeleistungen sein - auch über eine achtstündige Versorgung hinausgehend.
Grundsätzlich gilt:
Vor Beginn der Hilfe muss ein Antrag an den Kostenträger gestellt werden. Bei Anträgen an die Krankenkasse ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Wir beraten Sie gerne und suchen mit Ihnen nach geeigneten Lösungen