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AWO Ennepe-Ruhr - Nachrichten

 
AWO-Selbstverpflichtung zur Inklusion

5. 5. 2011
„Die und wir“ – diese Unterscheidung zwischen Menschen mit einer Behinderung und Menschen, die keine vermeintlich diagnostizierte Behinderung haben, gab es bei der Arbeiterwohlfahrt noch nie. Mit der Verabschiedung der Selbstverpflichtung „Miteinander Leben – voneinander lernen. Auf dem Weg zur Inklusion“ geht die AWO einen Schritt weiter. In Anlehnung an die 2009 von der UN verabschiedete Behindertenrechtskonventionen will die AWO in ihrer Selbstverpflichtung noch mehr als bislang auf die gerechte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft zu achten. Bei einer „Fachtagung Inklusion“ am 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, stellte die AG Inklusion erste Ergebnisse vor (Bericht im AWO-EN-Magazin 2/2011). So soll unter anderem bei großen Sanierungsmaßnahmen und bei baulichen Veränderungen in Gebäuden oder Neubauten die Barrierefreiheit Vorrang haben, gleiches gilt für die Informationsangebote der AWO, die Hör- oder Sehgeschädigten mit Hilfsmitteln genauso zugänglich gemacht werden soll wie Menschen mit einer verminderten Intelligenz.

Miteinander Leben – voneinander Lernen – Auf dem Weg zur Inklusion
Selbstverpflichtung
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) trat im Mai 2008 international in Kraft und ist seit März 2009 auch in Deutschland rechtsverbindlich. Die UN-Konvention verfolgt grundlegende Ziele, denen wir uns anschließen:

Die folgenden Maßnahmen unserer Selbstverpflichtung ergeben sich im Wesentlichen aus den Artikeln 19, 21, 22, 23, 24 und 27 der UN-Behindertenrechtskonvention. Unser langfristiges Ziel ist es, Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft selbstverständlich „dabei“ sind und dauerhaft ein Zugehörigkeitsgefühl entwickeln können.
Barrierefreiheit
Der AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr verpflichtet sich, bei großen Sanierungsmaßnahmen und bei baulichen Veränderungen in bestehenden Gebäuden oder aber Neubauten, die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen auch der Internetauftritt und andere Informationsmaterialien barrierefrei gestaltet werden. Wir werden bei Bedarf zunehmend alternative Kommunikationsformen wie z. B. „einfache Sprache“, Gebärdensprache oder Brailleschrift mit einbeziehen. Bei öffentlichen Veranstaltungen sorgen wir dafür, dass durch den Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln eine Teilnahme für Menschen mit Behinderung möglich ist. 
Wohnen
Der AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr ist Träger differenzierter Wohnformen von stationären Wohneinrichtungen bis hin zum Ambulant Betreuten Wohnen. Wir erkennen das Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen an, ihren Wohnsitz zu wählen und zu entscheiden, mit wem und in welcher Form sie leben wollen. Eine Verpflichtung, in einer besonderen Wohnform zu leben, gibt es nicht. Die AWO Ennepe-Ruhr wird auch in Zukunft bedarfsorientierte, passgenaue Wohnformen entwickeln. In allen unseren Einrichtungen achten wir die Privatsphäre der Bewohner. In unseren stationären Einrichtungen haben die Bewohner Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht gemäß Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Menschen mit Behinderung haben ebenso das Recht, Partnerschaften gleich welcher Art einzugehen, diese zu leben und/oder eine Familie zu gründen.
Arbeit und Beschäftigung
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Arbeit und so auch die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Neben unseren Arbeitsplätzen in den bestehenden Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) werden wir durch den Einsatz von Integrationsassistenten die Schaffung von  Außenarbeits-plätzen vorantreiben. Überall dort, wo in eigenen Einrichtungen Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden können, soll dies umgesetzt werden.  Durch gezielte berufliche Bildungsmaßnahmen werden Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet. Um eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, soll ein Integrationsbetrieb gegründet werden.
Der AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr unterstützt im Übergang Schule-Beruf insbesondere Förderschüler/innen und benachteiligte junge Menschen.
Zukünftige Stellenausschreibungen werden wir mit dem Zusatz „Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt“ ergänzen.
Bildung
Der AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr fördert in seinen Frühförderstellen und Kindertageseinrichtungen Kinder mit Behinderung so früh wie möglich, damit sie möglichst umfassend und von Anfang an am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung setzen wir sowohl in den Regeleinrichtungen wie auch im Integrationskindergarten um. Wir wollen in unseren Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen ein Bildungsverständnis entwickeln, in dem die individuellen Bildungsprozesse aller Kinder gleichwertig Raum finden.
Organisation
Der AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr wird einmal jährlich ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige und Menschen mit Behinderung in Form eines runden Tisches zusammenführen um zu refelektieren, welche Fortschritte wir auf dem Weg zur Inklusion gemacht haben. Im Rahmen des Qualitätsmanagementssystems wird das Thema Inklusion in dem Arbeitsprogramm Vorstand und den Ziel- und Maßnahmekatalogen berücksichtigt werden. Der AWO Unterbezirk Ennepe-Ruhr ist kreisweit aktiv; diese Stärke soll genutzt werden, um auch kommunale Netzwerke aufzubauen, die es sich zum Ziel setzen, das Thema Inklusion voran zu bringen und zu unterstützen.

 

 
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